Tarife Spitexdienste 2012
Neuordnung der Pflegefinanzierung – Ambulante Pflege zu Hause (Spitex)
Mit Beschluss vom 14. Dezember 2011 hat der Regierungsrat vom Kanton Aargau mit einer Übergangsregelung für das Jahr 2012 beschlossen, für pflegerische Leistungen zu Hause keine Patientenbeteiligung für Klientinnen und Klienten der Spitex zu erheben.
Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Tarife für Leistungen der ambulanten Pflege festgesetzt. Ab 2012 gelten die vom Bundesrat festgesetzten Tarife gemäss Art. 7 ff KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung).
Diese Tarife sind etwas höher als im Vorjahr (siehe unten). Allerdings werden ab 2012 nur noch drei Leistungskategorien erfasst und verrechnet werden. Die separate Leistung „komplexe Grundpflege“ wird aufgehoben.
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Tarife für Leistungen der Pflege zu Hause Per 1. Januar 2012 |
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pro Stunde |
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Abklärung und Beratung (KLV Art. 7, Abs. 2a) |
Fr. 79.80 |
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Untersuchung und Behandlung (KLV Art. 7, Abs. 2b) |
Fr. 65.40 |
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Grundpflege (KLV Art. 7, Abs. 2c) |
Fr. 54.60 |
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Bei ärztlicher Verordnung werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen.
Hauswirtschaftliche Leistungen:
| Mitglieder |
Fr. 25.-- /Std. |
| Nichtmitglieder |
Fr. 30.-- /Std. |
| Abklärung |
Fr. 45.-- /Std. |
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig eine Beteiligung Ihrer Krankenkasse an diesen Kosten abzuklären.
Bitte melden Sie uns 24 Stunden vorher, wenn Sie eine vereinbarte Dienstleistung nicht benutzen.
Dadurch ersparen Sie sich deren Verrechnung.
Informationen zu Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung
Ergänzungsleistungen bei selbstbewohntem Eigentum
Die Vermögensfreigrenze für selbstbewohntes Wohneigentum beträgt neu Fr. 300'000.00, wenn ein Ehepartner in einem Pflegeheim oder Spital gepflegt wird und der andere zu Hause wohnt, oder wenn eine Person bei Pflege zu Hause Hilflosenentschädigung bezieht.
Dies ermöglicht es Pflegebedürftigen mit bescheidenem Einkommen, bei Bedarf Ergänzungsleistungen zu erhalten, ohne dass sie zuvor ihr selbst- oder vom Partner bewohntes Wohneigentum verkaufen müssen. Wir empfehlen Ihnen, auch in diesem Fall die zuständigen Beratungsstellen zu kontaktieren.
Hilflosenentschädigung für AHV-BezügerInnen bei Spitex-Pflege
Neu haben AHV-BezügerInnen bereits ab leichtem Hilflosigkeitsgrad (20 % des Mindestbetrags der Altersrente) Anspruch auf Hilflosenentschädigung bei Pflege zu Hause. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte eine Beratungsstellen in Ihrer Region oder die die zuständige AHV/IV-Ausgleichskassen.










